Diese Steuern der GmbH sollten Gründer:innen kennen und verstehen

Erfahre alles über die steuerlichen Pflichten und Vorteile der GmbH. Von Körperschafts- bis Gewerbesteuer – so optimierst Du die Steuern der GmbH!

Inhalt

Wusstest Du, dass du mit einer GmbH oft Steuern sparen kannst? Es hat definitiv seinen Grund, warum sich derart viele Gründer:innen für diese Rechtsform entscheiden. Grundsätzlich gilt, dass mit Hinblick auf die GmbH Steuer andere Vorgaben gelten als es zum Beispiel im privaten Bereich der Fall ist.

Mit einer GmbH kannst Du steuerliche Vorteile genießen, wenn Du zum Beispiel in Immobilien oder in Aktien investierst. Gleichzeitig ist es natürlich wichtig, mit einzukalkulieren, dass Du Gewerbe- und Körperschaftssteuer zahlen musst.

GmbH gründen und steuerliche Vorteile genießen

Beim Thema GmbH Steuer gilt es, einiges zu beachten. Immerhin möchtest Du nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite sein, sondern auch Kosten sparen. Wenn Du keine Lust hast, Dich noch genauer mit den Steuern Deiner GmbH auseinanderzusetzen, hilft Dir das Team von Digitale Gründung gern weiter.

Steuern einer GmbH: Diese Kosten kommen auf Dich zu

Unabhängig davon, in welcher Branche Du mit Deiner GmbH unterwegs bist: Die Steuern, mit denen Du kalkulieren musst, sind immer gleich. Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft und wird als juristische Person nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) und dem Einkommenssteuergesetz (EStG) besteuert. Als GmbH Gründer:in zahlst Du:

  • Körperschaftsteuer (15%), da es sich bei der GmbH um eine Kapitalgesellschaft handelt.
  • Gewerbesteuer (15%, basierend auf Deinen jeweiligen Erträgen
  • Umsatzsteuer
  • Lohnsteuer (wenn Du Arbeitnehmer:innen beschäftigst)
  • Grunderwerbsteuer (wenn Du Objekte oder Grundstücke kaufst
  • Kapitalertragsteuer – (unter bestimmten Voraussetzungen) falls Du Gewinne an Gesellschafter:innen ausschüttest

Wichtige Infos zur GmbH Gewinn-Besteuerung

Wenn Du eine GmbH gründest, leitest Du eine Kapitalgesellschaft. Daher zahlst Du hier Körperschaftssteuer. Zudem fallen die Einkünfte, die Du mit Deiner GmbH erzielst, unter „Gewerbe“. Das bedeutet, dass Du in den meisten Fällen dazu verpflichtet bist, Gewerbesteuer zu zahlen. Ausnahmen bestehen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten.

Wie hoch die Gewerbesteuer ist, ist von dem Ort, an dem Dein Unternehmen ansässig ist, abhängig. Der sogenannte Hebesatz bildet die Basis für die Berechnung. Hier ist es teilweise deutliche Unterschiede.

Die Körperschaftsteuer in der GmbH

Werden in der GmbH Gewinne erwirtschaftet, können diese entweder in der Gesellschaft verbleiben oder sie werden an die Gesellschafter:innen ausgezahlt. Die Körperschaftsteuer fällt unabhängig vom Umgang mit den Gewinnen an. Der Körperschaftsteuersatz liegt bei 15%, der auf die Gewinne angerechnet wird.

Du musst jährlich eine Körperschaftsteuererklärung zusammen mit dem Jahresabschluss Deiner GmbH beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt legt auf Grundlage Deiner Erklärung die Höhe Deiner vierteljährlichen Vorauszahlungen fest, die Du fristgerecht zahlen musst.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5%, die sowohl auf die Einnahmen der Gesellschaft als auch auf die Einnahmen der Geschäftsführer:innen als natürliche Person erhoben wird.

Die GmbH und die Kapitalertragsteuer

Du hast sicherlich schon von der Kapitalertragsteuer gehört - Sie ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Sie wird auf die Gewinnausschüttung der Gesellschafter:innen der GmbH erhoben. Bei der Gewinnausschüttung wird die Kapitalertragsteuer von der GmbH einbehalten und kommt dann dem Finanzamt zu.

Aber wie hoch ist der Steuersatz bei der Dividendenzahlung?

  • Der Steuersatz liegt bei 25% zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag
  • gegebenenfalls musst Du zusätzlich Kirchensteuer zahlen
  • Sie ist bis zum 10. des Folgemonats der Gewinnausschüttung an das Finanzamt zu entrichten

Wusstest Du? Ein oder eine Gesellschafter:in, der oder die auch gleichzeitig ein anderes Organ der GmbH ist (beispielsweise die Geschäftsführung), kann die Besteuerung von Dividendenzahlungen auch über das sogenannte Teileinkünfteverfahren abwickeln. Das heißt, dass man einen Antrag beim Finanzamt stellt, um die Gewinnausschüttung nicht mit der Kapitalertragsteuer, sondern mit dem individuellen Einkommensteuersatz zu besteuern. In der Praxis werden dann nur 60% des Gewinns versteuert, die restlichen 40% werden steuerbefreit behandelt - So können Steuern gespart werden.

GmbH Steuern: Die Gewerbesteuer

Die GmbH, die ein Gewerbe betreibt - sprich jede erlaubte wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird - muss die Gewerbesteuer entrichten. Im Regelfall betreibt jede GmbH, die ein Produkt oder Dienstleistungen anbietet, ein Gewerbe. Eine Ausnahme kann lediglich die vermögensverwaltende GmbH bilden.

Folgendes solltest du bzgl. der Gewerbesteuer wissen:

  • Die Gewerbesteuer (GewSt) ist eine Ertragssteuer
  • Sie wird durch vierteljährliche Vorauszahlungen an die zuständige Gemeinde gerichtet
  • Die Höhe der Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewinn der GmbH in einem Kalenderjahr
  • Bundesweit liegt der Gewerbesteuersatz bei 3,5 %
  • Es gibt bei den Kapitalgesellschaften keinen Gewerbesteuerfreibetrag

So ermittelst Du den Gewerbeertrag:

  • Du ermittelst den steuerlichen Gewinn oder Verlust der sich aus dem Körperschaftsteuer- und Einkommensteuergesetz ergibt
  • Es werden weitere Kürzungen oder Hinzurechnung durch das Gewerbesteuergesetz vorgenommen
  • Dieser Steuermessbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz der zuständigen Gemeinde multipliziert
  • Gewerbeverluste können bis zu einer Höhe von 1 Millionen Euro abgezogen werden (Beträge, die darüber hinausgehen, werden nur zu 60% angerechnet

Die Umsatzsteuer der GmbH: was Du beachten solltest

Auf Lieferungen, Leistungen und Ein- und Ausführen zahlt die GmbH Umsatzsteuer (USt). Grundsätzlich liegt der Steuersatz bei 19%, in manchen Fällen kann er ermäßigt sein und liegt dann bei 7%. Der Steuersatz wird auf den Nettobetrag angerechnet und muss auf jeder Rechnung ausgewiesen werden. Tätigt die GmbH Anschaffungen für die Gesellschaft werden diese über den Vorsteuerabzug in der Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt ausgewiesen.

Wusstest Du? Die Kleinunternehmerregelung ermöglicht es, bei umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen, die unter 22.000 Euro im Geschäftsjahr liegen, von der Umsatzsteuer bereit zu sein. Ein Vorsteuerabzug wird dann nicht veranlasst.

Inwiefern ist die Lohnsteuer für die GmbH relevant?

Gerade wenn Deine GmbH Mitarbeiter einstellt, muss die Lohnsteuer (LSt) und die ggf. anfallende Kirchensteuer einbehalten und monatlich an das Finanzamt weitergeleitet werden. Gleiches gilt für die Geschäftsführung und Minijobber.

Was solltest Du über die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer als Gründer:in einer GmbH wissen?

In diesen Fällen wird die Grundsteuer und Grunderwerbsteuer relevant:

  • Erwirbt Deine GmbH Grundvermögen, wird die Grunderwerbsteuer (GrESt) einmal fällig. Der Kaufpreis dient als Bemessungsgrundlage, der mit einem Steuersatz von 4,5% multipliziert wird.
  • Ist Deine GmbH bereits im Besitz von Grundstücken, die grundsteuerpflichtig sind, wird die Grundsteuer von der jeweilig zuständigen Gemeinde erhoben. Dies erfolgt in einer vierteljährlichen Vorauszahlung

So kannst Du als Gründer:in einer GmbH von steuerlichen Vorteilen profitieren

Als Gründer:in einer GmbH kannst Du von verschiedenen Steuervorteilen profitieren. Häufig ist im Rahmen der Buchhaltung von „Teilfreistellungen“ die Rede. Diese haben zur Folge, dass Du unter anderem im Zusammenhang mit Investitionen in Aktien und Verkäufen von Immobilien im Rahmen einer GmbH Geld sparen kannst.

Einige der größten Vorteile kannst Du im Zusammenhang mit Erträgen aus ETFs & Aktienfonds, Immobilenerträgen und Dividendenzahlungen genießen. Das Team von Digitale Gründung hilft Dir gern weiter.

Fazit - Diese Punkte werden bei der Gewinnausschüttung relevant

Als GmbH Geschäftsführer:in hast Du mit Hinblick auf die Gewinnausschüttung zwei Optionen:

  • Wenn Du Gesellschafter-Geschäftsführer:in und gleichzeitig Angestellte der GmbH bist, kannst Du Dir Gehalt auszahlen. Hierauf zahlst Du dann Deinen jeweiligen Einkommensteuersatz. Das Gehalt wird den Kosten der GmbH zugerechnet. Somit zahlst Du weniger Steuern.
  • Solltest Du Dich für die klassische Gewinnausschüttung entscheiden, zahlst Du entweder Abgeltungssteuer oder besteuerst nach dem Teileinkünfteverfahren. Bei Letzterem sind 40 Prozent des Einkommens steuerfrei. 60 Prozent werden nach Deinem Einkommensteuersatz berechnet.

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