Wissen
Gründungsberatung · 3 min

Selbstständig machen und eigenen Pflegedienst eröffnen – So geht´s

Deine fachliche Qualifikation ist die wichtigste Voraussetzung, wenn Du einen Pflegedienst gründen möchtest.

Michelle Noss
Michelle Noss
Gründungsberaterin
Stand: 21. Juli 2026
Inhalt

Deine fachliche Qualifikation ist die wichtigste Voraussetzung, wenn Du einen Pflegedienst gründen möchtest.

  • Eine Zulassung von den Kranken- und Pflegekassen ist ebenfalls ausschlaggebend.
  • Gründungen in der Pflege benötigen ein strukturiertes Konzept. Ein Businessplan ist daher wichtig.
  • Als Pflegedienstleitung musst Du eine doppelte Buchhaltung führen.

Was braucht man, um einen Pflegedienst zu eröffnen?

Neben Deiner sozialen Kompetenz und einer gewissen Leidenschaft für die Arbeit in der Altenpflege, gibt es fachliche Voraussetzungen und Zulassungen, die Du benötigst, bevor Du einen Pflegedienst gründen kannst.

Rechtlicher Hintergrund: Gemäß § 71 des Sozialgesetzbuches (SGB) dürfen ausschließlich ausgebildete Pflegekräfte mit entsprechenden Zusatzqualifikationen einen ambulanten Pflegedienst eröffnen.

Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:

  • Du musst eine Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation sein, um einen ambulanten Pflegedienst leiten zu dürfen (§ 71 SGB XI). Hierzu kannst Du eine Ausbildung zum/zur Gesundheits- und Krankenpfleger:in, zum/zur Kinderkrankenpfleger:in oder zum/zur Altenpfleger:in machen.
  • In den letzten fünf Jahren musst Du mindestens zwei Jahre den Pflegeberuf in Vollzeit ausgeübt haben (Nachweise sammeln).
  • Weiterbildung zur Pflegedienstleitung (PDL).

Pflegedienst eröffnen ohne PDL – ist das möglich?

Anerkannte PDL-Weiterbildungen umfassen ca. 460 Unterrichtsstunden. Wenn Du selbst nicht die Möglichkeit hast, die Fachkenntnis zu erwerben, musst Du eine Pflegekraft mit PDL-Ausbildung in Vollzeit anstellen. Denn es ist rechtlich nicht erlaubt, einen Pflegedienst ohne PDL zu gründen.

Pflegedienst eröffnen: Kosten kalkulieren und Businessplan erstellen

Um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten, ist es wichtig, dass Du einen Businessplan schreibst. Entwerfe Dein persönliches Konzept für den Pflegedienst, kalkuliere Kosten und führe eine Markt – und Standortanalyse durch.

Die wichtigsten Inhalte Deines Businessplans

  • Geschäftsmodell und Strategie
  • Leistungen: Grundlagen oder spezielle Angebote wie z.B. Palliativversorgung
  • Standortwahl abgestimmt auf die Marktanalyse
  • Die passende Rechtsform bestimmen
  • Mit Struktur in die Pflege!

Pflegedienst gründen in Deutschland: Welche Rechtsform wird vorausgesetzt?

Viele Gründer:innen entscheiden sich für das Einzelunternehmen, da sie bei dieser Form einen relativ einfachen Prozess durchlaufen und Entscheidungen alleine treffen können. Wenn Du jedoch planst, weitere Pflegekräfte anzustellen, ist die Gründung einer GmbH oder UG aufgrund der Haftung empfehlenswert.

Entscheidungshilfe benötigt? Digitale Gründung setzt Dich in Verbindung mit Experten, Anwälten und Steuerberatern als One-Stop-Lösung. 100 % digital und unkompliziert.

Ambulanten Pflegedienst eröffnen: Formalitäten auf einen Blick

  • Weiterbildung zur Pflegedienstleitung oder PDL
  • Zulassungsantrag bei zuständiger Pflegekasse
  • Qualitätsprüfungen durch Sachverständige des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) -> Bericht an Landesverbände der Pflegekassen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen: Qualitätskriterien für ambulante Pflegedienste einhaltenWichtige Richtlinien und Gesetze:

Rahmenverträge und Bundesempfehlungen für die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach § 132 a SGB V

  • Pflege-Qualitätssicherungsgesetz
  • Bundessozialhilfegesetz
  • Rahmenverträge und Bundesempfehlungen über die pflegerische Versorgung nach §75 SGB XI
  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Pflegeberufe
  • Infektionsschutzgesetz
  • Rechtsform wählen
  • Handelsregistereintrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt
  • Mitgliedschaft bei der IHK
  • Berufsgenossenschaft anmelden
  • Optional: Mitglied des Deutschen Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste werdenPflegedienst gründen: Kosten und Einnahmen richtig verwalten

Als Pflegedienstleistung bist Du in der Regel zur doppelten Buchführung verpflichtet. Dazu zählen das Erstellen einer Bilanz sowie einer Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GUV). Gründest Du einen Pflegedienst mit weniger als 250.000 € Umsatz pro Jahr und weniger als sieben Vollzeitangestellten, ist lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung relevant.

Du hast Sorge, den Überblick zu verlieren? Digitale Gründung ist Dein starker Partner in der Gründungsphase.

Bereit, rechtssicher zu gründen?

Buche jetzt deine kostenlose Strategie-Session oder ruf uns direkt an.